Bevor Sie zum Telefon greifen, schauen sich bitte in unsere FAQ, vielleicht finden Sie hier ja schon die Antwort auf Ihre Frage.
Öffnungszeiten
Die Schwebefähre ist in der Regel vom 1. April bis zum Ende Oktober in Betrieb.
Die genauen Fährzeiten entnehmen Sie bitte unseren Fahrplan »
Bei schlechtem Wetter wird die ehrenamtlich betriebene Fähre geschlossen.
Sind Öffnungszeiten = Fährzeiten?
Nein!
Eine halbe Stunde vor Betriebsschluss findet die letzte Fährfahrt statt.
In Ausnahmefällen ggf. auch später, dies allerdings ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Beförderung!
Was kostet mich eine Überfahrt?
Alle Fahrpreise halten wir in unserer Preisliste für Sie bereit.
Der Fahrpreis beinhaltet eine einfache Überfahrt. Bleiben Sie auf der Fähre, ist die Rückfahrt inklusive.
Müssen Mitglieder in der Fördergesellschaft einen Fahrschein lösen?
Ja und Nein.
Mitglieder fahren nur kostenlos (gegen Vorlage ihres Mitgliederausweises), wenn zahlende Gäste mit an Bord sind.
Sind keine weiteren Gäste auf der Fähre, so gilt auch für Mitglieder die Preisliste !!
Muss die Fähre mich befördern?
Nein. Die Schwebefähre ist eine Museumsfähre und kein Verkehrsmittel. Ein Anrecht auf Beförderung besteht nicht.
Es liegt im Ermessensspielraum des diensthabenden Fährmannes, eine einzelne Person überzusetzen oder aus wirtschaftlichen Gründen auch eben nicht.
Bei mehreren Personen stellt sich diese Frage nicht, sie kommen in den Genuss einer Fährfahrt.
Wissen was los ist, hier gibt es die Infos zuerst!
Kann ich auch außerhalb der Fährzeiten oder der Saison die Fähre buchen?
Für Gruppen (ab 20 Personen oder gegen eine Spende von 50 Euro) sind Fahrten nach Absprache auch außerhalb der Fährzeiten und der Saison möglich.
In der Wintersaison sind Fährfahrten für Gruppen ab 20 Personen oder gegen eine Spende von 50 Euro nach Anmeldung möglich.
Vorträge zur Fährgeschichte berechnen wir zusätzlich mit 20 Euro.
Wir sind telefonisch für Sie
in der Regel dienstags bis freitags, zwischen 11 und 17 Uhr, unter 0172 6618467 erreichbar.
Oder per E-Mail buero[at]schwebefaehre-osten.de
rund um die Uhr.
Wir betreiben die Schwebefähre ehrenamtlich und bitten daher um Verständnis,
wenn eine Anfrage nicht sofort beantwortet wird.
Beachten Sie bitte für Sonderfahrten unsere Preisliste »
Kann ich die Fähre für eine Feier buchen?
Nein, für private Familienfeiern oder Partys ist die Fähre NICHT buchbar.
Kann ich die Schwebefähre exklusiv buchen?
Ja, außerhalb der Öffnungszeiten.
Kann ich die Fähre für ein Fotoshooting buchen?
Ja, außerhalb der Öffnungszeiten.
Kann ich die Fähre für kulturelle Veranstaltungen buchen?
Gibt es einen Gruppenrabatt?
Nein.
Muss ich mich mit einer Gruppe ab 20 Personen anmelden?
Während der Betriebszeiten ist eine Anmeldung wünschenswert, siehe Fahrplan »
Außerhalb der Betriebszeiten sowie außerhalb der Saison ist eine Anmeldung erforderlich.
Ein Vortrag zur Fährgeschichte muss extra gebucht werden und wird mit 20 Euro berechnet.
Wo fährt die Schwebefähre ab?
Die Schwebefähre fährt halbstündlich ab Osten, sofern Gäste mitfahren.
Sie können auch in Hemmoor zusteigen. Die Rückfahrt nach Hemmoor erfolgt dann mit der nächsten regulären Fahrt der Fähre. Sie haben somit genügend Zeit, sich im Schwebefährendorf umzusehen.
Es werden keine Schaufahrten mit leerer Fähre durchgeführt!
Fährt die Fähre gleich wieder zurück?
Wenn Sie in Osten zusteigen, können Sie nach der Überfahrt nach Hemmoor auch gleich wieder mit zurück nach Osten fahren.
Steigen Sie allerdings in Hemmoor zu, so erfolgt die Rückfahrt ab Osten erst wieder zur nächsten regulären Fahrt.
In Osten haben Sie die Möglichkeit, unser Museum und die Kirche zu besichtigen oder einen Kaffee zu trinken.
Wie lange dauert die Fahrt mit der Schwebefähre?
Eine Überfahrt dauert ca. 7 bis 8 Minuten, eine Hin- und Rückfahrt rund eine viertel Stunde.
Ist die Schwebefähre barrierefrei?
Ja, die Schwebefähre ist auf beiden Seiten barrierefrei zugänglich und somit auch bestens für ältere Menschen mit Rollatoren und Rollstühle geeignet.
Dürfen Hunde mit an Bord?
Ja, nur wenn sie angeleint sind und schon gefrühstückt haben.
Werden auch PKW befördert?
Nein.
Die Schwebefähre ist seit 1976 Museumsfähre und kein öffentliches Verkehrsmittel mehr.
Werden überhaupt noch Fahrzeuge transportiert?
Nur Zweiräder und historische Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, solange die zulässige Gewichtsgrenze der Fähre von derzeit 2,8 Tonnen nicht überschritten wird.
Wann kann ich das Museum zur Schwebefähre, die FährStuv, besuchen?
Die FährStuv ist vom 1. April bis Ende Oktober, samstags, sonntags und an Feiertagen von 11 bis 15 Uhr, geöffnet.
Sind auch Führungen und / oder Vorträge zur Schwebefähre außerhalb der Öffnungszeiten der FährStuv möglich?
Ja, für Gruppen ab 10 Personen. Dann kostet der Eintritt 3,00 Euro pro Person.
Bei Fragen sind wir telefonisch
unter 01 72 6 61 84 67
in der Regel dienstags bis freitags, zwischen 11 und 17 Uhr, erreichbar.
oder per E-Mail info[at]schwebefaehre-osten.de
rund um die Uhr.
Wir betreiben die Schwebefähre ehrenamtlich und bitten daher um Verständnis,
wenn eine Anfrage nicht sofort beantwortet wird.
Was kostet mich ein Vortrag, bzw. eine Führung durch das Museum während der Öffnungszeiten der FährStuv?
Ein gesonderter Vortrag zur Geschichte der Schwebefähre, in der FährStuv, kostet 2,00 Euro pro Person
– nur für Gruppen ab 10 Personen nach vorheriger Anmeldung.
Was kostet mich ein Vortrag, bzw. eine Sonderführung durch das Museum außerhalb der Saison, bzw. der Öffnungszeiten der FährStuv?
Nur für Gruppen ab 10 Personen: 3,00 Euro pro Person.
Eine Buchung ist erforderlich.
Darf ich in der FährStuv und/oder auf der Schwebefähre fotografieren oder Videos drehen?
Dreharbeiten und Aufnahmen
Von außen dürfen denkmalgeschützte Bauwerke, – zu ihnen zählt auch die Schwebefähre in Osten – die sich auf öffentlichen Straßen und Plätzen befinden „mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film“ vervielfältigt werden. Das Urhebergesetz nennt das „Panoramafreiheit“.
Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind solche, die grundsätzlich jedermann frei zugänglich sind.
Aufnahmen von Drohnen sind vom geschäftsführenden Vorstand generell genehmigungspflichtig !!
Dreharbeiten und Aufnahmen im Inneren der Museen
In geschlossenen Museumsräumen oder in umzäuntem Gelände, wie z.B. die Gondel der Schwebefähre, dürfen Sie ohne Blitz und Stativ zur persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, nach vorherige Erlaubnis und ausfüllen einer Erklärung, kostenlos fotografieren.
Für alle anderen Zwecke muss vom geschäftsführenden Vorstand der Fördergesellschaft eine schriftliche Erlaubnis eingeholt werden.
Sollten wir etwas im Internet finden, das von uns nicht genehmigt wurde, so behalten wir uns rechtliche Schritte vor.
Ebenso sind Drohnenaufnahmen in der Nähe der Schwebefähre verboten. Hier bedarf es einer schriftlichen Genehmigung des Landkreises Cuxhaven.
Widerrechtliches Handeln wird zur Anzeige gebracht!