Bevor Sie zum Telefon greifen, schauen sich bitte in unsere FAQ, vielleicht finden Sie hier ja schon die Antwort auf Ihre Frage.
Öffnungszeiten
Die Schwebefähre ist in der Regel vom 1. April bis zum Ende Oktober in Betrieb.
Die genauen Fährzeiten entnehmen Sie bitte unseren Fahrplan »
Bei schlechtem Wetter wird die ehrenamtlich betriebene Fähre geschlossen.
Sind Öffnungszeiten = Fährzeiten?
Nein!
Eine halbe Stunde vor Betriebsschluss findet die letzte Fährfahrt statt.
In Ausnahmefällen ggf. auch später, dies allerdings ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Beförderung!
Was kostet mich eine Überfahrt?
Alle Fahrpreise halten wir in unserer Preisliste für Sie bereit.
Der Fahrpreis beinhaltet eine einfache Überfahrt. Bleiben Sie auf der Fähre, ist die Rückfahrt inklusive.
Wenn ich mit einer Gruppe kommen, kann ich auf Rechnung zahlen?
Nein, es wird nur Bargeld akzeptiert. Der ehrenamtliche Aufwand einer Rechnungstellung kann nicht geleistet werden.
Müssen Mitglieder in der Fördergesellschaft einen Fahrschein lösen?
Ja und Nein.
Mitglieder fahren nur kostenlos (gegen Vorlage ihres Mitgliederausweises), wenn zahlende Gäste mit an Bord sind.
Sind keine weiteren Gäste auf der Fähre, so gilt auch für Mitglieder die Preisliste !!
Muss die Fähre mich befördern?
Nein. Die Schwebefähre ist eine Museumsfähre und kein Verkehrsmittel. Ein Anrecht auf Beförderung besteht nicht.
Es liegt im Ermessensspielraum des diensthabenden Fährmannes, eine einzelne Person überzusetzen oder aus wirtschaftlichen Gründen auch eben nicht.
Bei mehreren Personen stellt sich diese Frage nicht, sie kommen in den Genuss einer Fährfahrt.
Wissen was los ist, hier gibt es die Infos zuerst!
Kann ich auch außerhalb der Fährzeiten oder der Saison die Fähre buchen?
Für Gruppen (ab 20 Personen oder gegen eine Spende von 50 Euro) sind Fahrten nach Absprache auch außerhalb der Fährzeiten und der Saison möglich.
In der Wintersaison sind Fährfahrten für Gruppen ab 20 Personen oder gegen eine Spende von 50 Euro nach Anmeldung möglich.
Ein umfassender Vortrag zur Fährgeschichte kann bei Verfügbarkeit eines Referenten für 20 Euro dazu gebucht werden.
Wir sind telefonisch für Sie
in der Regel dienstags bis freitags, zwischen 11 und 17 Uhr, unter 0172 6618467 erreichbar.
Oder per E-Mail buero[at]schwebefaehre-osten.de
rund um die Uhr.
Wir betreiben die Schwebefähre ehrenamtlich und bitten daher um Verständnis,
wenn eine Anfrage nicht sofort beantwortet wird.
Beachten Sie bitte für Sonderfahrten unsere Preisliste »
Kann ich die Fähre für eine Feier buchen?
Nein, für private Familienfeiern oder Partys ist die Fähre NICHT buchbar.
Kann ich die Schwebefähre exklusiv buchen?
Ja, außerhalb der Öffnungszeiten.
Kann ich die Fähre für ein Fotoshooting buchen?
Ja, außerhalb der Öffnungszeiten.
Kann ich die Fähre für kulturelle Veranstaltungen buchen?
Gibt es einen Gruppenrabatt?
Nein.
Muss ich mich mit einer Gruppe ab 20 Personen anmelden?
Während der Betriebszeiten ist eine Anmeldung wünschenswert, siehe Fahrplan »
Außerhalb der Betriebszeiten sowie außerhalb der Saison ist eine Anmeldung erforderlich.
Ein umfassender Vortrag zur Fährgeschichte kann bei Verfügbarkeit eines Referenten für 20 Euro dazu gebucht werden.
Wo fährt die Schwebefähre ab?
Die Schwebefähre fährt halbstündlich ab Osten, sofern Gäste mitfahren.
Sie können auch in Hemmoor zusteigen. Die Rückfahrt nach Hemmoor erfolgt dann mit der nächsten regulären Fahrt der Fähre. Sie haben somit genügend Zeit, sich im Schwebefährendorf umzusehen.
Es werden keine Schaufahrten mit leerer Fähre durchgeführt!
Fährt die Fähre gleich wieder zurück?
Wenn Sie in Osten zusteigen, können Sie nach der Überfahrt nach Hemmoor auch gleich wieder mit zurück nach Osten fahren.
Steigen Sie allerdings in Hemmoor zu, so erfolgt die Rückfahrt ab Osten erst wieder zur nächsten regulären Fahrt.
In Osten haben Sie die Möglichkeit, unser Museum und die Kirche zu besichtigen oder einen Kaffee zu trinken.
Wie lange dauert die Fahrt mit der Schwebefähre?
Eine Überfahrt dauert ca. 7 bis 8 Minuten, eine Hin- und Rückfahrt rund eine viertel Stunde.
Ist die Schwebefähre barrierefrei?
Ja, die Schwebefähre ist auf beiden Seiten barrierefrei zugänglich und somit auch bestens für ältere Menschen mit Rollatoren und Rollstühle geeignet.
Ebenso barrierefrei zugänglich ist auch die Fährstuv, das Museum zur Schwebefähre, das zusätzlich mit einem Bodenleitsystem durch die Ausstellung führt.
Leider sind die Fußwege, die zur Fähre und Fährstuv führen, nicht immer gefahrlos passierbar. Oft sind es Wohnmobilfahrer die Kindern, älteren Menschen, Rollstuhlfahrern und Menschen mit Behinderung, den Weg dorthin versperren. Ein Ausweichen auf die Straße ist in solchen Fällen nicht nur gefährlich, sondern der einzige Weg, um an dem Hindernis vorbeizukommen. Allerdings können es PKW- und Motorradfahrer in vielen Fällen auch nicht besser.
Uns geht es darum, zu sensibilisieren. Kinder rennen unachtsam auf die Straße – zack! Für ältere Menschen, egal ob sie mit einer Gehhilfe oder einem Rollator unterwegs sind, müssen ebenfalls auf die Straße – ein mühsamer Umweg. Oder sie müssen auf die Wiese ausweichen – ebenso mühsam. Und wenn sie Pech habe, bleiben sie mit dem Kopf an einem Fahrradträger hängen. Das Verletzungsrisiko steigt mit jedem „Parkplatzhelden“.
Hier ein paar beispielhafte „Parkplatzhelden“ zum Nachdenken. Denn stellen Sie sich einmal vor, Sie kommen eines Tages in die Lage und müssen mit einem Rollator oder sonstigen Gehhilfen unterwegs sein und so ein weißer Kasten versperrt Ihnen den Weg. Was würden Sie tun?
Bitte bleiben Sie fair und parken nur dort, wo es erlaubt ist.
Denn: Fußwege sind Fußwege, und deshalb heißen sie so!
Nur fünf Minuten zu Fuß von der Fähre entfernt befindet sich ein Wohnmobilstellplatz, der auch für Fahrzeuge über 3,5 t geeignet ist!!
Dürfen Hunde mit an Bord?
Ja, nur wenn sie angeleint sind und schon gefrühstückt haben.
Werden auch PKW befördert?
Nein.
Die Schwebefähre ist seit 1976 Museumsfähre und kein öffentliches Verkehrsmittel mehr.
Werden überhaupt noch Fahrzeuge transportiert?
Nur Zweiräder und historische Fahrzeuge mit H-Kennzeichen, solange die zulässige Gewichtsgrenze der Fähre von derzeit 2,8 Tonnen nicht überschritten wird.
Darf ich in der FährStuv und/oder auf der Schwebefähre fotografieren oder Videos drehen?
Dreharbeiten und Aufnahmen
Von außen dürfen denkmalgeschützte Bauwerke, – zu ihnen zählt auch die Schwebefähre in Osten – die sich auf öffentlichen Straßen und Plätzen befinden „mit Mitteln der Malerei oder Graphik, durch Lichtbild oder durch Film“ vervielfältigt werden. Das Urhebergesetz nennt das „Panoramafreiheit“.
Öffentliche Wege, Straßen und Plätze sind solche, die grundsätzlich jedermann frei zugänglich sind.
Aufnahmen von Drohnen sind vom geschäftsführenden Vorstand generell genehmigungspflichtig !!
Dreharbeiten und Aufnahmen im Inneren der Museen
In geschlossenen Museumsräumen oder in umzäuntem Gelände, wie z.B. die Gondel der Schwebefähre, dürfen Sie ohne Blitz und Stativ zur persönlichen, nicht-kommerziellen Nutzung, nach vorherige Erlaubnis und ausfüllen einer Erklärung, kostenlos fotografieren.
Für alle anderen Zwecke muss vom geschäftsführenden Vorstand der Fördergesellschaft eine schriftliche Erlaubnis eingeholt werden.
Sollten wir etwas im Internet finden, das von uns nicht genehmigt wurde, so behalten wir uns rechtliche Schritte vor.
Ebenso sind Drohnenaufnahmen in der Nähe der Schwebefähre verboten. Hier bedarf es einer schriftlichen Genehmigung des Landkreises Cuxhaven.
Widerrechtliches Handeln wird zur Anzeige gebracht!
Fährstuv
Wann kann ich das Museum zur Schwebefähre, die FährStuv, besuchen?
Die FährStuv ist vom 1. April bis Ende Oktober, samstags, sonntags und an Feiertagen von 11 bis 15 Uhr, geöffnet.
Sind auch Führungen und / oder Vorträge zur Schwebefähre außerhalb der Öffnungszeiten der FährStuv möglich?
Ja, für Gruppen ab 10 Personen.
Ein umfassender Vortrag zur Fährgeschichte kann bei Verfügbarkeit eines Referenten für 20 Euro dazu gebucht werden.
Bei Fragen sind wir telefonisch
unter 01 72 6 61 84 67
in der Regel dienstags bis freitags, zwischen 11 und 17 Uhr, erreichbar.
oder per E-Mail buero[at]schwebefaehre-osten.de
rund um die Uhr.
Wir betreiben die Schwebefähre ehrenamtlich und bitten daher um Verständnis,
wenn eine Anfrage nicht sofort beantwortet wird.
Was kostet mich der Eintritt in die Fährstuv zu den regulären Öffnungszeiten?
Der Eintritt kostet 1,00 Euro, bzw. ermäßigt 0.50 Euro (dies aber nur zu den regulären Öffnungszeiten und gegen Vorlage eines tagesaktuellen Fahrscheins der Schwebefähre.)
Muss ich als Mitglied in der Fördergesellschaft auch Eintritt zahlen?
Ja, auch Mitglieder zahlen 1 Euro Eintritt.
Was kostet mich ein Vortrag, bzw. eine Führung durch das Museum während der Öffnungszeiten der FährStuv?
Ein gesonderter Vortrag zur Geschichte der Schwebefähre, in der FährStuv, kostet pauschal 20 Euro, plus Eintritt und kann bei Verfügbarkeit eines Referenten dazu gebucht werden – nur für Gruppen ab 10 Personen nach vorheriger Anmeldung.
Was kostet mich ein Vortrag, bzw. eine Sonderführung durch das Museum außerhalb der Saison, bzw. der Öffnungszeiten der FährStuv?
Nur für Gruppen ab 10 Personen: 3,00 Euro pro Person.
Eine Buchung ist erforderlich.
Gibt es einen Rabatt für Behinderte oder Kurkarteninhaber?
Nein.
Wenn ich mit einer Gruppe kommen, kann ich auf Rechnung zahlen?
Nein, es wird nur Bargeld akzeptiert. Der ehrenamtliche Aufwand einer Rechnungstellung kann nicht geleistet werden.