Vom Verkehrsmittel zum Wahrzeichen
Als die Motorisierung das Verkehrswesen völlig umgestaltete und einen großen Teil des früher der Eisenbahn und dem Schiffsverkehr zugehörigen Transportwesens auf den Lastkraftwagen und somit auf die Landstraße verlegte, trat die Unzulänglichkeit der Prahmfähre immer mehr in Erscheinung. Sie war den erhöhten Anforderungen nicht mehr gewachsen. Diese Schwierigkeiten wurden durch den ständig schwankenden Wasserstand der Oste, durch Stürme und besonders durch den Eisgang im Winter erhöht. Deshalb gingen die Bestrebungen der nächstgelegenen Ufergemeinden, besonders aber unserer Gemeinde Osten, seit einer Reihe von Jahren zunächst dahin, die Prahmfähre durch eine feste Brücke mit Drehöffnung zu ersetzen. Allmählich stellte sich aber heraus, daß eine solche zu hohe Baukosten erfordern und dem regen Verkehr durch die bedeutenden Zeitverluste bei der Bedienung der Drehbrücke nicht entsprechen würde. So kam man zu dem Plan, eine Schwebefähre zu bauen.
Ein heikles Problem war die Finanzierung des Vorhabens. Verhandlungen mit der Nachbargemeinde Altendorf führten zu keinem Ergebnis. Es zeugt von dem festen Unternehmungsgeist der Ostener jener Zeit, daß sie sich von dem gefaßten Plan nicht abbringen ließen, auch als Jahre über die Vorarbeiten vergingen, Jahre, die Erfolge, aber auch Enttäuschungen brachten.
In der Gemeindeausschuß-Sitzung vom 10. 5. 1899 faßte man den Beschluß, eine Schwebefähre zu bauen. Schon an den Vorbereitungen beteiligten sich der Landrat Freiherr von Schröder und der Wasserbauinspektor Abraham in besonderem Maße. Sie waren es, die der Ostener Gemeindevertretung und dem Gemeindevorsteher W. A. Lohse mit Rat und Tat zur Seite standen und den manchmal stagnierenden Vorarbeiten immer wieder neue Impulse gaben.
Am 17. Oktober 1975 wurde im Hotel „Fährkrug“ zu Osten die „Fördergesellschaft zur Erhaltung der Schwebefähre Osten e.V.“ gegründet. Der Landeskonservator bei der Regierung in Lüneburg stellte fest, daß die Schwebefähre („Schwebebahn“) in Osten ein »technisches Baudenkmal« ist.
Der Kreistag faßte in seiner Sitzung vom 23. Juni 1975 den Beschluß, die „Schwebebahn Osten“ als technisches Baudenkmal in die Trägerschaft (Eigentum) des Kreises Land Hadeln zu übernehmen, der mittlerweile im Landkreis Cuxhaven aufgegangen ist.